Kurstag: |
1 x samstags, der 05.09.2020, 10:00 – 16:00h. Angebot für Paare, bzw. Schwangere mit Begleitung /ausgebucht |
Kursleitung: | Susanne Truxa, Hebamme |
Anmeldung: | Direkt bei truxa@hand-in-hand-nieder-olm.de oder Tel. 0 61 36 – 8 58 39 (S. Truxa) oder per Onlineanmeldung … Die Anmeldung ist nur nach persönlicher Rücksprache verbindlich! |
Kursgebühr: | Die Abrechnung erfolgt nach der aktuellen Gebührenordnung mit der Krankenkasse. Privatversicherte werden in Anlehnung der entsprechenden aktuellen Leistungsgebühr der gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet. Die Partnergebühr beträgt für den 6-Stunden-Kurstag 70.- Euro und ist nach Bestätigung der Anmeldung im Voraus zu entrichten. |
Kurstag: |
dienstags von 18:30 – 20:30h
14.07. – 01.09.20 (4.8.+11.08. kein Kurs), Partnertag: Sa., 29.08. 10:00-12:00h / noch Plätze frei
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Kursleitung: |
Gabi Burghardt, Hebamme |
Anmeldung: | Direkt bei burghardt@hand-in-hand-nieder-olm.de oder Tel. 0 67 37 – 71 28 375 (G. Burghardt) oder per Onlineanmeldung … Die Anmeldung ist nur nach persönlicher Rücksprache verbindlich! |
Kursgebühr: |
6 x Frauenabende (à 2 Stunden) und 1 x Paartag (meist vor dem letzten Frauenabend, mittwochs, à 2 Stunden) Die Abrechnung erfolgt nach der aktuellen Gebührenordnung der gesetzlichen Krankenversicherungen. Privatversicherte werden in Anlehnung der entsprechenden aktuellen Leistungsgebühr der gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet. Partneranteil für den 2 Stunden-Paartag beträgt z.Zt. € 25,-. Da der Partnertag einen wichtigen Baustein im Kursinhalt darstellt, ist der Kurs nur komplett buchbar. Der Kursumfang entspricht den von der gesetzlichen Krankenkasse zur Verfügung gestellten 14 Stunden für die Geburtsvorbereitung. |
Kursort: | Praxisgemeinschaft “Hand in Hand Nieder-Olm“ Oppenheimer Straße 6a 55268 Nieder-Olm |
Kursbeschreibung: | In unserem Geburtsvorbereitungskursen können Sie sich optimal auf das bevorstehende Ereignis vorbereiten.
Folgende Themen sind Inhalt des Kurses:
Zur Kursgebühr:Die Kursgebühr der Schwangeren wird von jeder gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Die privaten Krankenversicherungen tun dies in der Regel auch, ansonsten erbringt Nachfragen Gewissheit. Die Abrechnung erfolgt mit der gesetzlichen Krankenkasse direkt. Bei den Privatkassen tritt die Versicherungsnehmerin wie üblich in Vorkasse und reicht den Betrag selbst bei Ihrer Krankenversicherung ein. Die anfallende Partnerkursgebühr muss prinzipiell vom Partner selbst bezahlt werden, wird jedoch quittiert und kann ebenfalls eingereicht werden. Die Krankenkassen sind allerdings nicht verpflichtet den Betrag zu erstatten. Mitzubringen sind:
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